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VGH Bayern, 02.09.2008 - 10 ZB 08.1794 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Akzessorische Aufenthaltserlaubnis bei kurzer Ehedauer
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 31 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
D (A), Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Ehegattennachzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht, Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltszweck, Studenten, ernstliche Zweifel, Tod, Ehegatte, Schutz von Ehe und Familie, Gleichheitsgrundsatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06
Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, …
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2008 - 10 ZB 08.1794
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 4. September 2007 (1 C 43.06 BVerwGE 129, 226) aus dem Wortlaut, aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift, aus der systematischen Stellung des § 31 AufenthG und aus dem Sinn und Zweck der Regelung überzeugend hergeleitet, dass ein ausländischer Ehepartner nur dann ein eigenständiges Recht aus § 31 AufenthG erlangen kann, wenn er zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen gewesen ist.Der dauerhafte weitere Aufenthalt des ausländischen Ehegatten nach Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet ist daher nicht zum Schutz von Ehe und Familie durch Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 Abs. 1 EMRK geboten (vgl. BVerwG vom 4.09.2007 InfAuslR 2008, 71).
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2008 - 10 ZB 08.1794
Diese Unterscheidung nach der Schutzwürdigkeit des Vertrauens ist keineswegs willkürlich, sondern von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie eine unterschiedliche Behandlung der betroffenen Personengruppen rechtfertigt (vgl. BVerfG vom 7.10.1980 BVerfGE 55, 72 ; vom 19.01.1999 BVerfGE 99, 341 ). - BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94
Testierausschluß Taubstummer
Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2008 - 10 ZB 08.1794
Diese Unterscheidung nach der Schutzwürdigkeit des Vertrauens ist keineswegs willkürlich, sondern von solcher Art und solchem Gewicht, dass sie eine unterschiedliche Behandlung der betroffenen Personengruppen rechtfertigt (vgl. BVerfG vom 7.10.1980 BVerfGE 55, 72 ; vom 19.01.1999 BVerfGE 99, 341 ).
- VG Berlin, 07.07.2016 - 10 L 212.16
Schengen-Visum zum Zwecke der Teilnahme an der Beisetzung
Die Bestattung naher Angehöriger und die damit zusammenhängenden notwendigen Vorbereitungshandlungen sind Ausdruck des Rechts auf Totenfürsorge, das den nächsten Angehörigen zusteht und das Recht und gegebenenfalls auch die Pflicht umfasst, die Beerdigung vorzunehmen (vgl. dazu Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.09.2008 - 10 ZB 08.1794 - Rz.10; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2013 - 19 E 313/12 - Rz. 4; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.2014 - 14 K 744/12 - Rz.58 ff.; BGH, Beschluss vom 26. - VG Berlin, 01.10.2009 - 22 A 37.08
Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung
Diese Rechtsauffassung wird auch vom Verwaltungsgerichtshof München im Beschluss vom 2. September 2008 - 10 ZB 08.1794 - (juris) vertreten.